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Rechte und Schutz der begünstigten Behinderten
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Behindertenvertretung (Praxis)
Für den Inhalt verantwortlich:
Bernhard Hampl
auf der Homepage einer ehemaligen Behindertenvertretung! Der Verfasser dieser Seiten war Behindertenvertrauensperson in einem Teilbereich eines Industrieunternehmens in Österreich. Dieser Unternehmensbereich existiert nicht mehr. Einiges, von dem ich annehme, daß es von allgemeinem Interesse sein könnte, möchte ich auch nach meinem Ausscheiden aus dem aktiven Berufsleben (August 2010: Freistellung in der Altersteilzeit; Jänner 2013: Pensionsantritt) zugänglich erhalten, auch wenn ich diese Seiten nicht mehr ständig aktuell halten kann.
Zur Aktualität: Bitte
beachten Sie das am Ende jeder Seite angegebene Datum der letzten
Aktualisierung!
Die Aktualisierung dieser Seiten wurde immer wieder zugunsten anderer
Aufgaben zurückgestellt (zuletzt 2021). Ob ich das in der mir noch
zur Verfügung stehenden Zeit noch schaffen werde, weiß ich
nicht.
Auf diesen Seiten finden Sie Informationen über wesentliche Aspekte der Behinderung, über die Behindertenvertretung in Österreich und über Neuigkeiten aus dem Bereich der Behindertenpolitik. Wenn Ihnen manche Informationen zu technisch oder „zu juristisch“ vorkommen, bedenken Sie bitte, daß der Schutz durch Gesetze der meist einzige wirksame Schutz ist, den Behinderte in der Gesellschaft genießen. Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte an Ihre Behindertenvertretung oder an eine der Interessensvertretungen. Sie werden Sie sicher gerne beraten!
Gegenüber der originalen Homepage wurden alle Hinweise auf das Unternehmen, für das ich gearbeitet habe, getilgt. Damit soll eine Identifizierung verhindert werden. Die Probleme der Behinderten und der Behindertenvertretungen sind in fast allen Unternehmen dieselben. Keinesfalls liegt es in meiner Absicht, das Unternehmen, in dem ich als Behindertenvertreter tätig war, als besonders böswillig oder als besonders behindertenfeindlich darzustellen. Es ist andererseits auch keineswegs besonders behindertenfreundlich, entspricht somit dem österreichischen Durchschnitt. Ich möchte also nicht eine bestimmte Firma an den Pranger stellen, sondern andere Behindertenvertreter in ihrer Arbeit ermutigen und ihnen zur Verfügung stellen, was mir in meiner Arbeit genützt hat.
Manches ist unfertig und mit „In Arbeit“ gekennzeichnet.
Die Ergänzungen, die ich mir vorgenommen hatte, wurden durch
mancherlei andere Aktivitäten aufgehalten. Besonders bedauerlich
ist das Fehlen mancher durch die Novellierung (per 1.1.2011) bewirkten
Änderungen des Behinderteneinstellungsgesetzes, mit denen unter
anderem der Kündigungsschutz der begünstigten Behinderten
aufgeweicht wurde (§ 8 Abs. 6 lit.
b BEinstG); letzteres hatte die absehbare Folge, daß die Lage
beschäftigungslos gewordener älterer Behinderter immer
prekärer wurde und weiter wird.
Das jeweils letzte Aktualisierungsdatum ist am Ende jeder Seite vermerkt.
Diese Homepage wurde mit großer Sorgfalt erstellt. Trotzdem kann ich keine Garantie und schon gar keine Haftung dafür übernehmen, daß sie in allen Punkten aktuell und korrekt ist. Nach meinem Ausscheiden aus dem aktiven Berufsleben kann ich auch nicht mehr für die Aktualität der Homepage garantieren. Sollten Ihnen Fehler auffallen, würde ich mich über dementsprechende Hinweise freuen.
Um mich vor „böslicher Auslegung“ durch „praktische Politiker“, die in diesen „auf gut Glück gewagten“ Seiten allenfalls „Gefahr für den Staat wittern“ mögen, zu verwahren, möchte ich mich der Vorrede bedienen, die Immanuel Kant seiner Schrift „Zum ewigen Frieden“ vorangestellt hat:
„Ob diese satirische Überschrift [d. h. die Überschrift ‚Zum ewigen Frieden‘] auf dem Schilde jenes holländischen Gastwirts, worauf ein Kirchhof gemalt war, die Menschen überhaupt, oder besonders die Staatsoberhäupter, die des Krieges nie satt werden können, oder wohl gar nur die Philosophen gelte, die jenen süßen Traum träumen, mag dahin gestellt sein. Das bedingt sich aber der Verfasser des Gegenwärtigen aus, daß, da der praktische Politiker mit dem theoretischen auf dem Fuß steht, mit großer Selbstgefälligkeit auf ihn als einen Schulweisen herabzusehen, der dem Staat, welcher von Erfahrungsgrundsätzen ausgehen müsse, mit seinen sachleeren Ideen keine Gefahr bringe, und den man immer seine eilf Kegel auf einmal werfen lassen kann, ohne, daß sich der weltkundige Staatsmann daran kehren darf, dieser auch, im Fall eines Streits mit jenem sofern konsequent verfahren müsse, hinter seinen auf gut Glück gewagten, und öffentlich geäußerten Meinungen nicht Gefahr für den Staat zu wittern; – durch welche Clausula salvatoria der Verfasser dieses sich dann hiemit in der besten Form wider alle bösliche Auslegung ausdrücklich verwahrt wissen will.“
Zuletzt aktualisiert am 1. November 2024